Rechtsprechung
RG, 17.06.1926 - II 394/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Bestehen für den Nachweis der Bevollmächtigung zur Stellung eines Strafantrags namens des Verletzten besondere Formvorschriften? Hängt die Wirksamkeit des Antrags davon ab, daß die Bevollmächtigung dem Gericht innerhalb der Antragsfrist nachgewiesen wird? Genügt bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 17.06.1926 - II 394/26
- RG, 14.06.1927 - II 394/26
Papierfundstellen
- RGSt 60, 281
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.08.1982 - 4 StR 387/82
Parteikreisverband - Sachbeschädigung durch Überkleben eines Wahlplakats einer …
Denn ein rechtzeitig für den Berechtigten gestellter Strafantrag ist auch dann wirksam, wenn der Nachweis der Bevollmächtigung erst nach Ablauf der Antragsfrist erbracht wird (vgl. RGSt 60, 281, 282; 61, 45, 47).